zurück

13.09.2021

Informationen zur Zertifikatspflicht im Handball

Informationen zur Zertifikatspflicht im Handball

Bitte beachtet die neuesten Informationen...

Informationen vom SCV

Gemäss Information vom SHV (siehe ganz unten) ist der SCV ab Montag, 13.09.2021 verantwortlich für die Zutrittskontrolle an Meisterschaftsspielen und Turnieren.

Im Gries
An Spieltagen sowie Spielen unter der Woche wird der Einlass ins Gries von uns kontrolliert. Personen, welche ihr Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis vorweisen, erhalten ein Eintrittsband für das Handgelenk.

>>> Zuschauer und Personen, welche einen Einsatz tätigen, tragen dieses «Bändeli» während ihres Gries-Aufenthaltes permanent.

>>> Spieler/innen können es vor dem Spiel in der Tasche aufbewahren und sind verpflichtet, es bei Nachfrage vorzuweisen. Umgehend nach dem Spiel ist das «Bändeli» auch von Spieler/innen am Handgelenk zu tragen.

>>> Jugendliche müssen ebenfalls einen amtlichen Ausweis (für die Berechnung des Alters gilt der Geburtstag, nicht der Jahrgang) vorweisen.

Personen, welche sich im Gries aufhalten und kein Band am Handgelenk tragen, werden gebeten die Halle zu verlassen. Der SCV macht keine Ausnahmen, es gilt eine Nulltoleranz.

Aufgrund der Zertifikatspflicht entfallen alle anderen Schutzmassnahmen wie etwa die Maskenpflicht.

Generell
Trainer/innen (Heim- und Auswärtsverein) sind in der Verantwortung bereits vor den Spielen (Heim- und Auswärtsspiele) sicherzustellen, dass sämtliche Spieler/innen über ein gültiges Zertifikat verfügen.

Punktesystem/Einsätze
Spieler/innen, die ihre Einsätze für den SCV aufgrund eines fehlenden Covid-Zertifikates nicht wahrnehmen können/dürfen, haben selbstständig einen Ersatz zu organisieren (siehe Punktereglement). Idealerweise erfolgt die Ersatz-Suche direkt innerhalb der eigenen Mannschaft. Die Verantwortung, dass der eingeteilte Einsatz – durch einen Ersatz – geleistet wird, liegt ausdrücklich bei den aktuell eingeteilten Spieler/innen.

Information vom SHV

Handballspiele und Spielturniere (auf sämtlichen Stufen, inkl. Kinderhandball) unterliegen ab Montag, 13.09.2021 gemäss der neuen Bundesverordnung der Zertifikatspflicht. Das heisst, dass sämtliche Personen ab 16 Jahren, welche die Halle betreten, über ein gültiges Zertifikat verfügen müssen. Trainings sind weiterhin ohne Zertifikat möglich, benötigen aber wie bisher ein Schutzkonzept.

Für die Zutrittskontrolle an den Spielen und Veranstaltungen ist grundsätzlich der Heimverein verantwortlich; in Poolhallen mit Heimspielen von mehreren Vereinen müssen sich die Clubs untereinander koordinieren. Der Zutritt zur Halle (inkl. Kontrolle) muss ab eine Stunde vor Anpfiff gewährleistet sein; bei Spielen der jeweils zwei höchsten Ligen der Männer und Frauen ab 90 Minuten vor Spielbeginn. Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) ist sich bewusst, dass dies für die Vereine eine Herausforderung und einen Mehraufwand bedeutet und dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz und die gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Kontrolle erfolgt mit einer Kontroll-App des Bundes («Covid Check»), die auf jedes Smartphone geladen werden kann. Personen ab 16 Jahren müssen ein gültiges Covid-Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen; Personen unter 16 Jahren müssen mit einem amtlichen Ausweis belegen, dass sie noch kein Zertifikat benötigen – das gilt ausdrücklich auch für alle Spielerinnen und Spieler auf Nachwuchsstufe. Für die Berechnung des Alters gilt der Geburtstag, nicht der Jahrgang.

Als Nachweis gilt ausschliesslich das offizielle Zertifikat des Bundes in der App oder in Papierform (keine Impfausweise, Impfbüchlein, etc.). Der SHV appelliert an dieser Stelle an den gegenseitigen Respekt und für Fairplay bei den Eingangskontrollen.

Trainings weiterhin ohne Zertifikat

Trainings in beständigen Gruppen und in abgetrennten Räumlichkeiten bis maximal 30 Personen sind weiterhin ohne Zertifikat (und damit ohne Impfung oder Test) möglich. Der SHV wird dazu das Schutzkonzept an die neuen Rahmenbedingungen anpassen und zeitnah zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen folgen, sobald die Politik die Regeln für den Sport festgelegt hat. Nach der jeweiligen bundesrätlichen Kommunikation braucht es seine Zeit, bis die genauen Vorgaben ausgearbeitet sind; der SHV ist dazu im steten Austausch mit Swiss Olympic und weiteren Institutionen. Den Handballclubs steht jederzeit die Mailadresse corona@handball.ch als Anlaufstelle zur Verfügung. Der SHV bittet um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch längst nicht alle Fragen beantwortet werden können.